Nach der Ausrottung der Art in weiten Teilen Deutschlands wurde sie unter Schutz gestellt. In Bayern ist sie neuerdings wieder zum Abschuss freigegeben. Die Teichwirtschaft hatte über eine existenzielle Bedrohung durch eine »Bestandsexplosion« geklagt. Allerdings gibt es Zweifel am Sinn der Maßnahme.
Bestand
In Deutschland war der Fischotter bis zum Ende des 19. Jahrhunderts weit verbreitet. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts verschwand er jedoch aus großen Teilen West- und Mitteldeutschlands. Nur im Osten konnte er überleben. 1968 wurde der Fischotter unter strengen Schutz gestellt und konnte im Norden wieder Fuß fassen. Die bayerischen Fischotter breiten sich kaum in westlicher Richtung aus, so dass ihr Vorkommen entlang der tschechischen Grenze begrenzt bleibt, obwohl die Otterbestände im Nachbarland dank effektiven Managements stark zunehmen.
Konflikte
Fischotter sind für Teichwirte ein Problem, da sie täglich etwa 1 Kilo Fisch fressen und in Fischzuchtteiche eindringen. Dabei wurden so große wirtschaftliche Schäden verursacht, dass einige Betriebe die Zucht aufgeben mussten. Daher die Forderung nach dem Abschuss der Otter. Laut Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft wurden 209 Fischotter in Oberpfalz und Niederbayern nachgewiesen. Eine Studie der Universität Graz für die Landesanstalt schätzt den Bestand auf 463 bis 661 Fischotter, jedoch ist die Studie nicht öffentlich einsehbar.
Falsche Signale
In der Hoffnung für die nächsten Wahlen punkten zu können, wird gerne der Naturschutz als Bedrohung dargestellt, vor der man Wirtschaftsbetriebe schützen müsse. Da macht sich dann eine Abschussgenehmigung als einfache und verständliche Maßnahme besonders gut.
Da der Fischotter weiter auf der roten Liste steht, ist die Entnahme, also der Abschuss aber nicht so einfach, wie mancher meint. Das macht ein Streitfall von 2020 deutlich, bei dem auf Klage von Naturschutzverbänden geurteilt wurde, dass die Ausnahmegenehmigung Fischotter in der Oberpfalz zu töten, rechtswidrig war.
Außerdem ist fraglich, wie genau sich der Abschuss einzelner Tiere auswirkt. Laut einer Forschungsarbeit gibt es aktuell europaweit „keine wissenschaftlich fundierte Untersuchung zur Wirksamkeit der Entnahme einzelner Fischotter auf die Schadenshöhe in Teichwirtschaften.“ Außerdem hat ein Abschuss keine abschreckende Wirkung auf nachziehende Artgenossen.
Die Realität
Seit dem 1. August hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ein Kontingent von 32 Tieren für die Entnahme freigegeben. Bis heute ist nicht ein einziges Tier entnommen worden, weder durch Fallen, Fang oder Abschuss.