
Kaum ein Raubfisch sorgt unter Anglerinnen und Anglern für so viel Gesprächsstoff wie der Hecht. Die einen schwärmen von prallen Fangtagen am Bodensee, die anderen berichten aus heimischen Flüssen eher von mageren Jahren. Beide Eindrücke stimmen, und genau das macht die Sache spannend. Ein Blick auf zwei ganz unterschiedliche Datenquellen zeigt, wie stark sich die Lage des Hechts je nach Gewässer unterscheiden kann, und was daraus für die eigene Angelpraxis folgt.
Der Bodensee als Positivbeispiel
Am Bodensee-Obersee wird die Berufsfischerei seit Jahrzehnten genau dokumentiert, unter anderem durch die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei. Deren Jahresbericht zeigt für den Hecht eine bemerkenswerte Entwicklung: Der jährliche Fangertrag stieg von rund zehn Tonnen im Jahr 2013 auf über sechzehn Tonnen im Jahr 2023. Besonders aufschlussreich wird diese Zahl, wenn man sie mit der Zahl der aktiven Berufsfischer vergleicht, denn die Anzahl der vergebenen Fischereipatente ist im gleichen Zeitraum von 112 auf 61 gesunken, hat sich also fast halbiert. Weniger Fischer haben also mit geringerem Aufwand deutlich mehr Hecht gefangen, ein starkes Indiz dafür, dass sich der Bestand im Bodensee tatsächlich spürbar erholt hat und nicht nur der Fischereidruck gestiegen ist.
Entwicklung der Fangmenge des Hechts im Bodensee
in t
Ein anderes Bild in Fließgewässern
Ganz anders liest sich die Lage in kleineren Flüssen und Bächen, etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort wird der Zustand der Fischbestände regelmäßig im Rahmen der Roten Liste durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bewertet, gestützt auf standardisierte Elektrobefischungen an zahlreichen Gewässerabschnitten. Der Hecht wird darin auf die sogenannte Vorwarnliste gesetzt, gilt zwar weiterhin als häufig vorkommende Art, zeigt aber über einen langen Zeitraum betrachtet einen deutlichen Rückgang. Auch im kurzfristigen Trend der vergangenen anderthalb Jahrzehnte wurde eher eine leichte Abnahme als eine Zunahme festgestellt. Als Hauptursache gilt vor allem der Verlust natürlicher Auenlebensräume, die der Hecht als Laichplatz und Rückzugsort für Jungfische dringend benötigt, oft durch Begradigung, Verbauung oder fehlende Anbindung an die Aue.
Warum die Unterschiede so groß ausfallen
Der Bodensee bietet dem Hecht Bedingungen, von denen viele Flüsse nur träumen können. Ausgedehnte, flache Uferzonen mit Schilf und Wasserpflanzen bieten ideale Laichgründe, während die vier Anrainerstaaten ihre Fischereiregeln eng abstimmen, inklusive einheitlicher Schonzeiten und Mindestmaße. In vielen Flusssystemen fehlt genau diese Kombination aus geeignetem Lebensraum und konsequentem Bestandsmanagement. Wo Auen trockengelegt oder Ufer hart verbaut wurden, verliert der Hecht seine wichtigsten Rückzugsräume, ganz unabhängig davon, wie viel oder wenig geangelt wird. Steigende Fangzahlen an einem einzelnen Gewässer lassen sich also nicht automatisch auf andere Gewässertypen übertragen, so verlockend diese Schlussfolgerung auch wäre.
Was das für die eigene Angelpraxis bedeutet
Gerade weil der Bodensee zeigt, wozu ein Bestand unter guten Bedingungen fähig ist, lohnt es sich, diese Erkenntnis auch andernorts zu beherzigen. Schonzeiten und Mindestmaße sind keine lästige Formalität, sondern genau jene Stellschrauben, die maßgeblich zur Erholung eines Bestands beitragen können, wie das Beispiel des Bodensees eindrücklich belegt. An weniger begünstigten Gewässern, insbesondere kleineren Flüssen und Bächen, ist daher besondere Zurückhaltung gefragt. Wer sich unsicher über den lokalen Bestand ist, tut gut daran, gefangene Hechte lieber zurückzusetzen als sie mitzunehmen, und generell mit Augenmaß statt mit maximaler Ausbeute zu angeln. So trägt jeder Einzelne dazu bei, dass sich auch in weniger begünstigten Gewässern langfristig wieder stabilere Bestände einstellen können.
Quellen: Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF), Jahresbericht zur Fischerei im Bodensee-Obersee, Fangjahr 2022/2023. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Fachbericht 152: Rote Liste der Fische, Neunaugen und Krebse Nordrhein-Westfalens.