
Der Angelverein „Oberland“ aus der Lausitz muss eine Strafe von 1500 Euro zahlen, weil er 160 Afrikanische Welse in den Rosensee eingesetzt hat. Ursprünglich forderte die Fischereibehörde sogar 2000 Euro, da die Welse, die Temperaturen unter 10 Grad nicht überleben können, ohne Genehmigung ausgesetzt wurden. Laut Vorschrift wäre eine solche Genehmigung notwendig gewesen, um den Fisch, der bei Temperaturen unter 15 Grad leidet und ab 8 Grad stirbt, artgerecht zu halten. Das wurde dem Verein zum Verhängnis.
Die Idee des Vereins war, den Mitgliedern – besonders den Kindern – ein besonderes Angelerlebnis zu bieten, da der Afrikanische Wels als Speisefisch nahezu grätenfrei ist und auch hohe Temperaturen verträgt. Tatsächlich wurden die Fische bei Angelfesten fast vollständig wieder herausgeholt, bevor der See im Herbst wegen einer Sanierung abgelassen wurde.
Vor Gericht erklärte der Vereinsvorsitzende André Redmann, dass man sich vorher informiert habe und keine Probleme gesehen habe. Trotzdem wurde der Verein bestraft, da gesetzliche Regelungen zwischen gewerblicher Fischzucht und Vereinsgewässern unterscheiden. Während gewerbliche Betriebe Afrikanische Welse halten dürfen, gelten für Vereine strengere Vorschriften.
Obwohl der Amtsrichter das Bußgeld auf 1500 Euro senkte, bleibt es für den Verein eine Belastung, da das Geld bereits anderweitig eingeplant war. Vereinschef Redmann betonte, dass der Fehler nicht wieder passieren werde und der Verein in Zukunft wieder auf heimische Fischarten wie Forellen setzen wolle. Jedoch sind auch diese bei hohen Temperaturen gefährdet, was die Situation für den Verein weiter kompliziert.