Der Schutz von Natur und biologischer Vielfalt ist auch auf EU-Ebene ein zentrales Anliegen. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 hat das Ziel, die Artenvielfalt in Europa bis zum Jahr 2030 wiederherzustellen. Dabei spielen Gewässer eine zentrale Rolle, wodurch auch Angler von den Maßnahmen betroffen sind.
Warum ist Artenvielfalt wichtig?
Die Biodiversität ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Planeten und für das menschliche Leben von entscheidender Bedeutung. Sie sorgt für Nahrung und Trinkwasser, liefert Materialien für Kleidung und Medikamente, schützt uns vor Naturkatastrophen und reguliert das Klima. Über Millionen von Jahren haben sich die Arten aufeinander eingestellt und sind so zu einem komplexen und leistungsfähigen Gesamtsystem geworden. Ohne die vielfältigen Leistungen der Ökosysteme wären die Lebensgrundlagen, Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen weltweit bedroht.
Was gefährdet die Biodiversität?
In den letzten 50 Jahren haben sich etwa 60 Prozent der globalen Ökosysteme verschlechtert. Die Hauptursachen für den Rückgang der Biodiversität sind:
- Verlust, Zerstückelung und Schädigung von Lebensräumen, insbesondere durch landwirtschaftliche Umwandlungen
- Übernutzung von Tier- und Pflanzenarten, insbesondere durch Jagd und Fischerei
- Verschmutzung von Böden, Binnengewässern und Meeren, insbesondere die Versauerung der Ozeane
- Verbreitung invasiver Arten
- Klimawandel
- Subventionen und wirtschaftliche Anreize, die der Natur schaden
Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie
- Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 % der Land- und Meeresfläche der EU, davon ein Drittel unter striktem Schutz
- Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, unter anderem durch verbindliche rechtliche Vorgaben
- Stärkung von Bestäuberpopulationen
- Halbierung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden
- Schaffung von Landschaftselementen mit hoher biologischer Vielfalt auf mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche
- Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche
- Renaturierung von mindestens 25.000 Kilometern Fließgewässern in der EU
- Eindämmung von Beifängen und der Schädigung des Meeresbodens
Begrenzung der Ausbeutung natürlicher Ressourcen
Ursprünglich war geplant, „invasive“ Aktivitäten in Schutzgebieten generell zu verbieten. Gemeint sind dabei erheblich Eingriffe in die Natur, darunter Angeln, Jagd, Forstwirtschaft und Bergbau. In den Schutzgebieten sollten sie unterbleiben, um natürliche Prozesse ungestört ablaufen zu lassen. Ausgenommen davon sind wissenschaftliche Forschung, Waldbrandprävention oder Bekämpfung invasiver Arten.
Pauschale Angelverbote vom Tisch
In diesem Fall wären auf 10% der Fläche Deutschlands das Angeln komplett verboten worden. Unter anderem Dank des Engagements von Anglervertretungen, wie dem Deutschen Angelfischerverband und der European Anglers Alliance (EAA), wurde der Absatz mit den pauschalen Nutzungsverboten aus den Vorschlägen entfernt. Dadurch bleibt Angeln in diesen Gebieten weiterhin erlaubt.
Die Natur zieht den Kürzeren
In dem jetzt gestrichenen Absatz ging es jedoch nicht nur um das Angeln. In den Schutzgebiete ist damit auch wieder grundsätzlich Bergbau, Forstwirtschaft und Jagd erlaubt – Aktivitäten, die eigentlich eingeschränkt werden sollten, um der Natur mehr Raum zur Erholung zu geben.